Die Ausstattung von Labortüren erfordert einen leichtgängigen Türschließer um zu vermeiden, dass nach der Begehung die Türen offen stehen.
Wird eine Tür geöffnet, erfolgt bei der anderen Schleusen-Tür eine Bestromung der Ruhestromöffner und diese verriegeln die Tür. Sobald die erste Tür geschlossen ist, werden die Ruhestromöffner nicht bestromt und die Folgetür kann geöffnet werden.
So ist gewährleistet, dass im Normalbetrieb immer nur eine Tür geöffnet werden kann, die Schleusenfunktion ist sichergestellt. Über das Kontrollsignal wird angezeigt, ob die Tür begangen werden kann.
Im Notfall kann durch Betätigung des Notschalters die Anlage stromlos geschaltet werden und alle Türen sind entriegelt.
Diese Ausstattung ist nicht im ausgewiesenen Rettungsweg zulässig!