Die T-30-RS (oder höherwertig) Stahlblech- oder Rohrrahmentür in Alu- oder Stahlglas ist mit einem leichtgehenden, sofortschließenden Gleitschienen-Obentürschließer nach DIN SPEC 1104 und DIN EN 1154 (optional Schließverzögerung) ausgestattet.
Die Tür ist beidseitig mit Türdrückern nach DIN EN 179 ausgestattet.
Von außen kann die Tür nur berechtigt, d.h. per Schlüssel oder über Zutrittskontrolle mit Karte, Chip, etc. begangen werden.
In der Tür ist ein mechanisches, nicht selbstverriegelndes Panikschloss, die reine Fallenfunktion reicht aus.
Damit unberechtigte Personen nicht in die Schleuse gelangen, ist die Tür mit einer Fluchttürsteuerung ausgestattet. Die Verriegelung besteht aus einer elektrischen Zuhaltung (z. B. elektrischer Türöffner) und dem passenden Fallenschloss. Diese Zusatz-Verriegelung wird oberhalb des Panikschlosses verdeckt eingebaut. Ein weiteres erforderliches Bauteil ist ein Fluchttürsteuerterminal (neben der Tür montiert) bestehend aus Nottaste mit Steuerung, Schlüsselschalter und Netzteil.
Im Not- und Panikfall kann jeder die Nottaste betätigen und die Tür freischalten. Gleichzeitig erfolgt ein optischer und akustischer Alarm.
Über die Gegensprechanlage können Besucher hereingelassen werden.
Berechtigte Nutzer öffnen die Tür von außen über den Leser. Die Zutrittsentscheidung erfolgt im Controller, der sich in der abgehängten Decke oder im Verteilerraum des gesicherten Bereichs befindet. Die Zutrittskontrolle ist online und es können in Echtzeit Berechtigungen entzogen oder Zeitpläne geändert werden. Die Web- oder LAN-basierte Zutrittskontrolle kann um weitere Türen erweitert werden.
Von innen kann die Tür mit einem Taster kurzzeitig entriegelt und geöffnet werden. Danach ist die Tür wieder verschlossen und gegen Missbrauch gesichert.
Das gleiche gilt bei Ansteuerung durch die Gegensprechanlage und den Leser.
Empfehlenswert ist eine Alarmmeldung auf die Gebäudeleittechnik.